3 U 247/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-09, 3 U 247/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 247/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 3 U 247/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0209.3U247.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
weist der Senat nach Beratung darauf hin, daß beabsichtigt ist, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stelungnahme bis zum 07.03.2005.
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