3 Ss 520/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-09, 3 Ss 520/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-09, 3 Ss 520/04
3 Ss 520/04Obergericht09.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 520/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 3 Ss 520/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0209.3SS520.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten U wird das Urteil des Amtsgerichts Jugendschöffengerichts - Essen vom 07.09.2004 hinsichtlich der Angeklagten U und R im Schuldspruch aufgehoben, soweit der Angeklagte U wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in vier Fällen und wegen schwerer räuberischer Erpressung und soweit der Angeklagte R wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden ist.
Hinsichtlich der Tat vom 21.04.2003 wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils dahingehend geändert, daß der Angeklagte U insoweit des versuchten Diebstahls, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, schuldig ist. Insoweit wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
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