2 Ws 306/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-03, 2 Ws 306/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-03, 2 Ws 306/04
2 Ws 306/04Obergericht03.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 306/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-03
Aktenzeichen: 2 Ws 306/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0203.2WS306.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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