Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-02, 15 W 2/05

15 W 2/05Obergericht02.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 2/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-02

Aktenzeichen: 15 W 2/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0202.15W2.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten nach einem Gegenstandswert von 1.200,00 Euro als unzulässig verworfen.

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