7 WF 234/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-28, 7 WF 234/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-28, 7 WF 234/04
7 WF 234/04Obergericht28.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 234/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-28
Aktenzeichen: 7 WF 234/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0128.7WF234.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird geändert.
Der Antragstellerin wird für die Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 220,04 € ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C beigeordnet, soweit der Unterhalt für die Zeit ab Klagezustellung begehrt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
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