Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-28, 30 U 107/04

30 U 107/04Obergericht28.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 107/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-28

Aktenzeichen: 30 U 107/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0128.30U107.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. April 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Nebenintervenientin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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