Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-27, 3 Ss OWi 49/05

3 Ss OWi 49/05Obergericht27.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 49/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-27

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 49/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0127.3SS.OWI49.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen

(Entscheidung des Einzelrichters).

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird auf Kosten der Landeskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

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