3 Ss OWi 49/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-27, 3 Ss OWi 49/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-27, 3 Ss OWi 49/05
3 Ss OWi 49/05Obergericht27.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 49/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-27
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 49/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0127.3SS.OWI49.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen
(Entscheidung des Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird auf Kosten der Landeskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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