Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-20, 2 WF 8/05

2 WF 8/05Obergericht20.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 8/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-20

Aktenzeichen: 2 WF 8/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0120.2WF8.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 12.11.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 29.10.2004 insoweit aufgehoben, als damit die der Antragstellerin bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben worden ist, mit der Maßgabe, dass die spätere Anhebung der festgesetzten Prozesskostenhilferaten, die Anordnung einer Einmalzahlung oder die Festsetzung von Teilbeträgen aus ihrem Vermögen dem Familiengericht vorbehalten bleibt.

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