21 U 34/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-11, 21 U 34/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 34/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-11
Aktenzeichen: 21 U 34/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0111.21U34.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die als Gegenvorstellung zu behandelnde Eingabe der Kläger vom 15.11.2004 wird der Senatsbeschluß vom 21.10.2004 abgeändert.
Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 12.656,96 €, für die erste Instanz – einschließlich der Widerklage – bis zum 19.11.1003 auf 13.219,12 € und ab dem 20.11.2003 auf 12.656,96 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.