15 W 412/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-11, 15 W 412/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-11, 15 W 412/04
15 W 412/04Obergericht11.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 412/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-11
Aktenzeichen: 15 W 412/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0111.15W412.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahren dritter Instanz wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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