Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-11, 15 W 412/04

15 W 412/04Obergericht11.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 412/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-11

Aktenzeichen: 15 W 412/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0111.15W412.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahren dritter Instanz wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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