Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-11, 15 W 391/03

15 W 391/03Obergericht11.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 391/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-11

Aktenzeichen: 15 W 391/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0111.15W391.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird nach einem Gegenstandswert von 3.580.000, € zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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