Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-29, 6 WF 459/04

6 WF 459/04Obergericht29.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 459/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-29

Aktenzeichen: 6 WF 459/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1229.6WF459.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 15. November 2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brakel im Kostenausspruch abgeändert.

Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen wird zurückgewiesen.

Dem Antragsteller werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 300 EUR auferlegt.

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