6 WF 459/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-29, 6 WF 459/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-29, 6 WF 459/04
6 WF 459/04Obergericht29.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 459/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-29
Aktenzeichen: 6 WF 459/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1229.6WF459.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 15. November 2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brakel im Kostenausspruch abgeändert.
Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen wird zurückgewiesen.
Dem Antragsteller werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 300 EUR auferlegt.
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