2 UF 114/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-21, 2 UF 114/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-21, 2 UF 114/04
2 UF 114/04Obergericht21.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 114/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-21
Aktenzeichen: 2 UF 114/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1221.2UF114.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 11. Dezember 2003 verkündete Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Ausspruchs zur Folgesache nachehelicher Unterhalt abgeändert.
Die Klage der Antragstellerin auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt wird abgewiesen.
Die Beschwerde des Kindes B A wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben. Das Kind B A hat keine Kosten zu tragen.
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