Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-21, 2 UF 114/04

2 UF 114/04Obergericht21.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 114/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-21

Aktenzeichen: 2 UF 114/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1221.2UF114.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 11. Dezember 2003 verkündete Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich des Ausspruchs zur Folgesache nachehelicher Unterhalt abgeändert.

Die Klage der Antragstellerin auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt wird abgewiesen.

Die Beschwerde des Kindes B A wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben. Das Kind B A hat keine Kosten zu tragen.

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