Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-20, 8 UF 122/03

8 UF 122/03Obergericht20.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 122/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-20

Aktenzeichen: 8 UF 122/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1220.8UF122.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf den Einspruch des Klägers wird das am 19. November 2003 verkündete Versäumnisurteil des Senats aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07. Mai 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt, allerdings mit Ausnahme der durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 19. November 2003 entstandenen Kosten, welche der Kläger zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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