Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-07, 10 W 37/04

10 W 37/04Obergericht07.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 37/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 10 W 37/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1207.10W37.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das im Grundbuch von Z2 Bl. xx unter lfd. Nr. 12 eingetragene Grundstück der G, Flur X, Flurstück X, "Landwirtschaftsfläche, S-kamp" zur Größe von 2.5523 ha nicht Bestandteil des Hofes "I", eingetragen im Grundbuch von Z2 Bl. XX des Amtsgerichts Lübbecke ist.

Die Gerichtskosten trägt der Beteiligte zu 2). Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 11.453,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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