21 U 13/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-23, 21 U 13/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 13/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-23
Aktenzeichen: 21 U 13/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1123.21U13.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Oktober 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen (2 O 30/02) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch die weiteren Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund des mangelhaften Hartstoffestrichs im Erdgeschoß der Lagerhalle ... in ... entstehen werden.
Zur Entscheidung über die Höhe der Klageforderung und über die Kosten der Berufung wird die Sache an das Landgericht Essen zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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