9 U 123/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-12, 9 U 123/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-12, 9 U 123/04
9 U 123/04Obergericht12.11.2004
Regest
Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 123/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-12
Aktenzeichen: 9 U 123/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1112.9U123.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 276 BGB
Leitsätze
Allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren wegen eines Vorunfalls auf einem kombinierten Auf-/Abfahrtstreifen einer Bundesautobahn stehenden Pkw auffährt, begründet nicht schon den Vorwurf eines grob fahrlässigen Fahrfehlers
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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