4 UF 127/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-11, 4 UF 127/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-11, 4 UF 127/04
4 UF 127/04Obergericht11.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 127/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-11
Aktenzeichen: 4 UF 127/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1111.4UF127.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die befristete Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 29. April 2004 abgeändert.
Von dem Rentenversicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Versicherungsnummer; ... werden monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 291,49 €, bezogen auf den 31.12.1990, übertragen auf das Rentenversicherungskonto des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Versicherungsnummer:
Die Umrechnung der zu übertragenden Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte wird angeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bei einem Wert des Beschwerdeverfahrens von 3.497,88 € gegeneinander aufgehoben.
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