Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-08, 23 W 267/03

23 W 267/03Obergericht08.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 267/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-08

Aktenzeichen: 23 W 267/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1108.23W267.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Beschlusses werden die von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten anderweitig auf 6.386,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juni 2003 festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis zu 300 €.

Die außergerichtlichen Kosten den Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis zu 1.200 € tragen die Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

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