9 U 26/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-05, 9 U 26/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-05, 9 U 26/04
9 U 26/04Obergericht05.11.2004
Regest
Zur Frage eines Erstattungsanspruches von Leistungen des Sozialhilfeträgers gegen den Abkömmling und Erben des Zahlungsempfängers wegen des Vorwurfes, Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt zu haben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 26/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-05
Aktenzeichen: 9 U 26/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1105.9U26.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 518 Abs. 1, 826 BGB, 68, 90 BSHG
Leitsätze
Zur Frage eines Erstattungsanspruches von Leistungen des Sozialhilfeträgers gegen den Abkömmling und Erben des Zahlungsempfängers wegen des Vorwurfes, Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt zu haben.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2003 verkündete
Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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