3 Ss OWi 518/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 Ss OWi 518/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 Ss OWi 518/04
3 Ss OWi 518/04Obergericht04.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 518/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-04
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 518/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1104.3SS.OWI518.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
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