34 U 152/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-02, 34 U 152/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-02, 34 U 152/03
34 U 152/03Obergericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 152/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: 34 U 152/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1102.34U152.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 17. Zivilkammer
des Landgerichts Essen vom 24.11.2003 wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage der Klägerinnen wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Klägerinnen übersteigt 20.000,- EUR.
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