Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-02, 34 U 152/03

34 U 152/03Obergericht02.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 152/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: 34 U 152/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1102.34U152.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 17. Zivilkammer

des Landgerichts Essen vom 24.11.2003 wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage der Klägerinnen wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des

zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beschwer der Klägerinnen übersteigt 20.000,- EUR.

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