Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-28, 3 Ss OWi 601/04

3 Ss OWi 601/04Obergericht28.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 601/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-28

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 601/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1028.3SS.OWI601.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwiesen.

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