31 U 63/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-13, 31 U 63/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 63/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-13
Aktenzeichen: 31 U 63/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1013.31U63.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 15.01.2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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