4 U 98/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-12, 4 U 98/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 98/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-12
Aktenzeichen: 4 U 98/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1012.4U98.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Mai 2004 verkündete Urteil
der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund
abgeändert.
Der Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr das Inserat zu
veröffentlichen:
"Fett weg in Rekordzeit
Bestätigt: 12 Kilo in 3 Wochen"
gemäß "T3 vom 24. April 2003 (Seite 14)"
oder in inhaltlich identischer Weise.
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis
zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu
sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, angedroht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der
Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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