Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-06, 31 U 72/01

31 U 72/01Obergericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 72/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: 31 U 72/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1006.31U72.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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