31 U 72/01•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-06, 31 U 72/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 72/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: 31 U 72/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1006.31U72.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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