5 WF 423/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-04, 5 WF 423/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-04, 5 WF 423/04
5 WF 423/04Obergericht04.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 423/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-04
Aktenzeichen: 5 WF 423/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1004.5WF423.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Kostenentscheidung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 28.06.2004 wird dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Gegenstandswert wird auf bis 900,00 EUR festgesetzt.
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