Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-04, 5 WF 423/04

5 WF 423/04Obergericht04.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 WF 423/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-04

Aktenzeichen: 5 WF 423/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1004.5WF423.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Kostenentscheidung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 28.06.2004 wird dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Der Gegenstandswert wird auf bis 900,00 EUR festgesetzt.

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