Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-23, 15 W 129/04

15 W 129/04Obergericht23.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 129/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-23

Aktenzeichen: 15 W 129/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0923.15W129.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren dritter Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 20.000,- EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.