Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-21, 4 U 74/04

4 U 74/04Obergericht21.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 74/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-21

Aktenzeichen: 4 U 74/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0921.4U74.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. März 2004 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 EUR abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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