27 W 50/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 27 W 50/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 27 W 50/04
27 W 50/04Obergericht16.09.2004
Regest
Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-16
Aktenzeichen: 27 W 50/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0916.27W50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 114 ZPO
Leitsätze
Ein Insolvenzverwalter, der die Einforderung derselben Stammeinlage sowohl gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als auch gegen dessen Rechtsvorgänger in zwei Prozesse aufspaltet, handelt mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
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