28 U 158/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-14, 28 U 158/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-14, 28 U 158/03
28 U 158/03Obergericht14.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 158/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-14
Aktenzeichen: 28 U 158/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0914.28U158.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 29. August 2003 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden wie folgt verteilt:
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die Gerichtskosten tragen zu 54 % der Kläger allein und zu 46 % die Kläger als Gesamtschuldner. Ihre eigenen außerge-richtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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