Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-13, 23 W 167/04

23 W 167/04Obergericht13.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 167/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-13

Aktenzeichen: 23 W 167/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0913.23W167.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die von den Beklagten als Gesamtschuldner an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 3.157,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz festgesetzt.

Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis zu 900 €.

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