23 W 167/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-13, 23 W 167/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-13, 23 W 167/04
23 W 167/04Obergericht13.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 167/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 23 W 167/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0913.23W167.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die von den Beklagten als Gesamtschuldner an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 3.157,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz festgesetzt.
Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis zu 900 €.
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