Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-09, 15 W 281/04

15 W 281/04Obergericht09.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 281/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-09

Aktenzeichen: 15 W 281/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0909.15W281.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die sofortige Erstbeschwerde der Beteiligten zu 3) und 4) wird der Beschluß des Amtsgerichts vom 06.01.2004 abgeändert.

Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten des Verfahrens in allen Instanzen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

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