Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-06, 8 UF 271/03

8 UF 271/03Obergericht06.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 271/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-06

Aktenzeichen: 8 UF 271/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0906.8UF271.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl vom 17. November 2003 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; Auslagen werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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