Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-06, 23 W 208/04

23 W 208/04Obergericht06.09.2004

Regest

Beauftragen mehrere Kläger als Bruchteilseigentümer eines Vermietungsobjekts gemeinsam einen Anwalt mit der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 208/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-06

Aktenzeichen: 23 W 208/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0906.23W208.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Normen: §§ 6 Abs. 1 S. 2, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO

Leitsätze

Beauftragen mehrere Kläger als Bruchteilseigentümer eines Vermietungsobjekts gemeinsam einen Anwalt mit der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Beklagten je zur Hälfte 3.362,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. September 2003 an die Kläger zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Gegenstandswert von 435,59 €.

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