15 W 456/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-02, 15 W 456/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-02, 15 W 456/03
15 W 456/03Obergericht02.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 456/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-02
Aktenzeichen: 15 W 456/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0902.15W456.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 16.05.2003 gegen die vorbezeichnete Kostenrechnung wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 818,48 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.