Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-02, 15 W 456/03

15 W 456/03Obergericht02.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 456/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-02

Aktenzeichen: 15 W 456/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0902.15W456.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 16.05.2003 gegen die vorbezeichnete Kostenrechnung wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 818,48 Euro festgesetzt.

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