Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-30, 15 W 269/04

15 W 269/04Obergericht30.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 269/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-30

Aktenzeichen: 15 W 269/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0830.15W269.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, daß der Vollzug der Abschiebungshaft über den 22.06.2004 hinaus rechtswidrig war.

Die Stadt F hat die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.