15 W 269/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-30, 15 W 269/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-30, 15 W 269/04
15 W 269/04Obergericht30.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 269/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-30
Aktenzeichen: 15 W 269/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0830.15W269.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, daß der Vollzug der Abschiebungshaft über den 22.06.2004 hinaus rechtswidrig war.
Die Stadt F hat die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.