11 WF 152/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-17, 11 WF 152/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-17, 11 WF 152/04
11 WF 152/04Obergericht17.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 152/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-17
Aktenzeichen: 11 WF 152/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0817.11WF152.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 09.06.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Ibbenbüren vom 26.05.2004 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 14.06.2004 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 6.000,00 Euro festgesetzt.
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