4 Ss OWi 418/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-12, 4 Ss OWi 418/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-12, 4 Ss OWi 418/04
4 Ss OWi 418/04Obergericht12.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 418/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-12
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 418/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0812.4SS.OWI418.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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