21 U 1/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-05, 21 U 1/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 1/04 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-05
Aktenzeichen: 21 U 1/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0805.21U1.04.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 21.10.2003 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Essen (9 O 44/01) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Klageantrag zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihnen dadurch entsteht, dass bei der Planung des Bauvorhabens I-Straße in ####1 I der Mindestabstand nach der Garagenverordnung nicht eingehalten war.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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