Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-27, 4 U 63/04

4 U 63/04Obergericht27.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 63/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-27

Aktenzeichen: 4 U 63/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0727.4U63.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 19. März 2004 verkündete Urteil der I. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,- EUR abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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