Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-20, 27 U 172/03

27 U 172/03Obergericht20.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 172/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-20

Aktenzeichen: 27 U 172/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0720.27U172.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Juli 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin des beklagten Landes.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses und des angefochtenen Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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