Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-14, 30 U 6/04

30 U 6/04Obergericht14.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 6/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-14

Aktenzeichen: 30 U 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0714.30U6.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.11.2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

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