4 U 76/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-13, 4 U 76/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 76/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-13
Aktenzeichen: 4 U 76/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0713.4U76.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. März 2004 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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