4 WF 127/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-05, 4 WF 127/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-05, 4 WF 127/04
4 WF 127/04Obergericht05.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 127/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-05
Aktenzeichen: 4 WF 127/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0705.4WF127.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Familiensenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 3. 5. 2004 wird der Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 19. 4. 2004 dahingehend abgändert, dass der Aufgabenbereich "Beantragung von Maßnahmen der Jugendhilfe" nicht von der Verfahrenspflegschaft umfasst wird.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, Auslagen nicht erstattet.
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