Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-01, 4 U 54/04

4 U 54/04Obergericht01.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 54/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-01

Aktenzeichen: 4 U 54/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0701.4U54.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Januar 2004 verkündete

Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht

der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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