21 U 20/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-07-01, 21 U 20/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 20/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: 21 U 20/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0701.21U20.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten zu 2 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 19. Dezem-ber 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 3.509,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2003 zu zah-len.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 50 % der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers, im Übrigen werden die au-ßergerichtlichen Kosten der Beteiligten nicht erstattet. Von den Gerichtskosten tragen 75 % der Kläger und 25 % der Beklagte zu 2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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