Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-29, 4 U 40/04

4 U 40/04Obergericht29.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 40/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-29

Aktenzeichen: 4 U 40/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0629.4U40.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Januar 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 15.000,- EURO abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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