Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-28, 15 W 213/04

15 W 213/04Obergericht28.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 213/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-28

Aktenzeichen: 15 W 213/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0628.15W213.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.

Die Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf 110.000,00 Euro festgesetzt.

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