Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-24, 4 U 34/04

4 U 34/04Obergericht24.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 34/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-24

Aktenzeichen: 4 U 34/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0624.4U34.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Februar 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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